Logo Schlossberg gerade

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines
Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers. Zusätzliche Nebenabreden, Änderungen des geschlossenen Vertrages und dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei.

Lieferungen, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen verrechnet.
Wir liefern ab Verkaufsstelle D-06526 Sangerhausen.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers zu diesem geschickt, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaigen Rücksendungen. Der Käufer trägt die Transportgefahr auch dann, wenn wir frachtfrei, cif oder tob liefern. ,,Frachtfrei" bedeutet Lieferung ,,frei Haus".
Die jeweilige Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird gesondert in Rechnung gestellt.

Umfang der Lieferung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sobald ihm die Versandbereitschaft angezeigt ist. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, können wir eine angemessene Lagergebühr berechnen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

Lieferfristen
Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

Eigenschaften der Ware
Wir übernehmen keine Garantie für die von uns gelieferten Waren. Weder die im Vertrag selbst, noch in unseren Verkaufsunterlagen einschließlich der Prospekte gemachten Angaben über die Beschaffenheit unserer Waren stellen Garantieübernahmeerklärungen im Rechtssinne dar. Garantieübernahmen dieser Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware, es sei denn, es bestehen Sonderabsprachen. Die Skontoberechtigung besteht nur dann, wenn der Käufer nicht im Ãœbrigen in Zahlungsverzug ist. Wir behalten uns dann vor, Waren nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Wir haften nicht für die rechtzeitige und/oder formrichtige Vorlage von Schecks. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Sobald der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Zahlungsverzug ist, ist sofort die Summe der gesamten Forderungen fällig. Kommt der Käufer bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug und hat er dies zu vertreten, wird sofort der gesamte Restbetrag fällig. Für jedes Mahnschreiben hat der Käufer eine Verwaltungsaufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € zu leisten. lm Verzugsfalle hat der Käufer als Schadensersatz mindestens Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Der Käufer hat auch unsere im Zusammenhang mit dem Verzug entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, insbesondere die Kosten in- und ausländischer Rechtsanwälte. Ist ein Bonus-System vereinbart, entfällt ein Bonus-Anspruch bei Zahlungsverzug, und zwar rückwirkend für den gesamten Bonus-Zeitraum, in welchem der Zahlungsverzug eintritt. Sicherstellungen oder Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages können verlangt werden, insbesondere wenn wir von Umständen Kenntnis erhalten, die eine Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährden. Des Weiteren kann bei großen Aufträgen, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen aufgestellt und Teilzahlungen gefordert werden. 

Zurückbehaltung, Aufrechnung
Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn aus demselben Vertragsverhältnis ein Leistungsverweigerungsrecht besteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an der von uns zu liefernden Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und den Nebenforderungen und bis zur Zahlung unserer sämtlichen, zum Zeitpunkt der Lieferung entstandenen anderweitigen Forderungen vor. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die Rücknahme gilt nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer verwahrt die in unserem Eigentum stehenden Waren für uns unentgeltlich. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnungen einzuziehen. Wir können die Befugnisse des Käufers zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie zum Forderungseinzug widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug kommt. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware, sonstiges Sicherungseigentum oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Wert der uns eingeräumten Sicherung die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

Mängelrügen und Gewährleistungen
Erkennbare Mängel im Sinne der §§ 377,378 HGB müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns angezeigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zugang bei uns an. Dieselben Rügefristen gelten für versteckte Mängel ab ihrer Entdeckung. Unsere Gewährleistung besteht darin, bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl die beanstandete Ware in angemessener Frist auszubessern oder zu ersetzen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht fristgerecht vorgenommen oder führen Versuche zur Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen. In jedem Fall hat der Käufer schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen zu setzen. lm Falle der Nachbesserung oder Ersatzleistung hat der Käufer auf unser Verlangen die beanstandete Ware an uns einzusenden. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, ersetzen wir die Frachtkosten. Werden Nachbesserungsarbeiten vom Käufer selbst ausgeführt, ersetzen wir die Kosten hierfür nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Wird bei oder nach der Nachbesserung oder der Ersatzleistung festgestellt, dass wir den beanstandeten Mangel nicht zu vertreten haben, hat der Käufer die durch uns aufgewendeten Kosten zu ersetzen. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Zugang der Versandbereitschaftsanzeige, spätestens ab Auslieferung. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Schadenersatz
Schadensersatzansprüche aus Vertragspflichtverletzungen und bei Fällen, in denen ausnahmsweise die Übernahme einer Garantie erklärt wurde, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten. Der Abnehmer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die einheitlichen Haager Kaufgesetze sind nicht anzuwenden. Ist eine der in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Vertragspartner ist D-06526 Sangerhausen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und seiner Begründung ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist das Amtsgericht Sangerhausen, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.